2. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll in den ersten sechs Monaten des Kalenderjahres stattfinden.

3. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher schriftlich oder durch Veröffentlichung in der Tagespresse zu erfolgen.

4. Die Tagesordnung soll enthalten:

a) Bericht des Vorstandes

b) Entlastung des Vorstandes

c) Neuwahl des Vorstandes

d) Wahl von zwei Kassenprüfern

e) Anträge

f) Verschiedenes

5. Der Vorsitzende oder sein Vertreter leiten den Verein.

6. Über die Versammlung hat der Protokollführer eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter der Versammlung und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.

7. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst ( Enthaltungen zählen nicht mit )

8. Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Stimmenmehrheit beschlossen werden. Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen.

9. Außerordentliche Versammlungen finden statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens 20% der stimmberechtigten Mitglieder.

Außerordentlichen Versammlungen stehen die gleichen Befugnisse zu wie den ordentlichen.

§ 8 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus :

der / dem 1. Vorsitzenden

der / dem 2. Vorsitzenden

der/dem Kassierer/in

2. Der Vorstand beschließt über die Verteilung einzelne Aufgaben. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit.

3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind :

der /die 1. Vorsitzende

der /die 2. Vorsitzende

der /die Kassenwart/in

Hiervon ist jeder zur Einzelvertretung des Vereins berechtigt.

4.Die Wahl des Vorstandes erfolgt für 2 Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes im Amt.

5. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.

§ 9 Auflösungsbestimmungen

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an Plan Deutschland e.V., zur Verwendung bei der Mädchenförderung in Indien.

Witten, 21. 06. 2008 

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